Vorstand
Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus elf Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
Die Vertreter der Kantone St. Gallen und Thurgau sowie die Geschäftsstellenleitung nehmen mit beratender Stimme teil. Das Präsidium wird von einem Gemeindevertreter gestellt. Es wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selber, wobei mindestens ein Vizepräsidium bestimmt werden muss. Der Vorstand kann Ausschüsse bilden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie richtet sich nach derjenigen für Mitglieder der St. Galler Gemeindebehörden. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand besteht aus elf Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
- Acht Mitglieder werden aus dem Kreis der Mitgliedgemeinden gewählt, davon je vier Mitglieder aus dem Kanton St.Gallen sowie dem Kanton Thurgau.
- Die weiteren Organisationen und Körperschaften nehmen drei Sitze ein.
Die Vertreter der Kantone St. Gallen und Thurgau sowie die Geschäftsstellenleitung nehmen mit beratender Stimme teil. Das Präsidium wird von einem Gemeindevertreter gestellt. Es wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selber, wobei mindestens ein Vizepräsidium bestimmt werden muss. Der Vorstand kann Ausschüsse bilden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie richtet sich nach derjenigen für Mitglieder der St. Galler Gemeindebehörden. Eine Wiederwahl ist möglich.